Rechtsprechung
BPatG, 29.04.2002 - 30 W (pat) 142/01 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
Verfahrensgang
- BPatG, 29.04.2002 - 30 W (pat) 142/01
- BPatG, 31.05.2002 - 30 W (pat) 142/01
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 18.03.1999 - I ZB 27/96
HOUSE OF BLUES
Auszug aus BPatG, 29.04.2002 - 30 W (pat) 142/01
Mit näheren Außenführungen, ua unter Bezugnahme auf die Entscheidung "HOUSE OF BLUES" des Bundesgerichtshofs (MarkenR 1999, 292), hält sie Schutzhindernisse, die die Anmeldung von der Eintragung ausschließen, nicht für gegeben.Eine Bezeichnung für einen kaufmännischen Betrieb stellt aber nicht notwendig auch eine beschreibende Sachangabe für die in einem solchen Betrieb veräußerten Waren dar (vgl BGH MarkenR 1999, 292, 293 - HOUSE OF BLUES).
- BGH, 15.07.1999 - I ZB 47/96
FOR YOU; Freihaltungsbedürfnis
Auszug aus BPatG, 29.04.2002 - 30 W (pat) 142/01
Denn von der Bestimmung des § 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG werden nur Wörter erfaßt, die einen Warenbezug aufweisen (vgl BGH MarkenR 1999, 351 - FOR YOU). - BGH, 28.06.2001 - I ZB 1/99
INDIVIDUELLE; Unterscheidungskraft einer Wortmarke
Auszug aus BPatG, 29.04.2002 - 30 W (pat) 142/01
Wenn Media Markt computerwelt nicht warenbeschreibend ist, so gibt es keinen Anhalt dafür, daß dem Zeichen die Eignung fehlt, vom Verkehr als Unterscheidungsmittel für die von der Marke erfaßten Waren eines Unternehmens gegenüber solchen anderer Unternehmen aufgefaßt zu werden (vgl zB BGH WRP 2001, 1445-INDIVIDUELLE mwN).
Rechtsprechung
BPatG, 31.05.2002 - 30 W (pat) 142/01 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- BPatG, 29.04.2002 - 30 W (pat) 142/01
- BPatG, 31.05.2002 - 30 W (pat) 142/01
Wird zitiert von ...
- BPatG, 05.07.2006 - 26 W (pat) 77/04
Vorliegen eines Nichtigkeitsgrundes bei Löschung einer Marke wegen eines …
Die von der Antragsgegnerin für ihre Rechtsauffassung zitierten Entscheidungen "HOUSE OF BLUES" (BGH GRUR 1999, 988), "HAPPY FAMILY" (BPatG, Beschluss vom 26. Juli 2000 - 26 W (pat) 5/00) und "MEDIA MARKT COMPUTER-WELT" (BPatG, Beschluss vom 31. Mai 2002 - 30 W (pat) 142/01) stehen der vorliegenden Entscheidung nicht entgegen, weil sie sich nicht mit der Frage der Unterscheidungskraft, sondern des Freihaltebedürfnisses befassen.